„Ich hab gehört, Ölheizungen sind jetzt verboten, stimmt das, oder darf ich meine noch reparieren lassen?“
Der verbreitete Irrtum ist, dass eine intakte Ölheizung von heute auf morgen raus muss. Das stimmt so nicht: Reparaturen bleiben möglich, erst wenn das Gerät irreparabel ausfällt, wird ein Austausch zur Pflicht. In Neubulach stammen viele Häuser aus unterschiedlichen Jahrzehnten vor 1979, ohne dass eine einzelne Bauepoche eindeutig überwiegt, entsprechend verschieden ist auch der Zustand von Hülle und Anlagentechnik im Bestand. Ob sich ein vorzeitiger Wechsel lohnt, hängt vom Einzelfall ab, förderfähig ist er über BAFA und KfW, mit höheren Sätzen bei vorliegendem Sanierungsfahrplan.




