„Der Schornsteinfeger hat Bedenken zur Heizung geäußert, muss ich jetzt handeln?“
Eine Beanstandung des Schornsteinfegers ist noch kein Sanierungszwang, sondern zunächst nur ein Hinweis auf Alter und Zustand der Anlage. Bei Häusern dieser Bauzeit lohnt sich in den meisten Fällen dennoch die Prüfung, ob ein Austausch dem Verbrauch mehr nutzt als eine weitere Reparatur. Der Bund fördert den Heizungstausch über die KfW, mit höheren Sätzen bei vorliegendem Sanierungsfahrplan, der Antrag steht dabei immer vor dem Auftrag. Wie dringend es ist, entscheidet der tatsächliche Zustand des Kessels und das, was Sie mit dem Haus vorhaben.




